Einsatz von Softwaretools - 28. Januar 2020

Softwareanwendungen erleichtern Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

Bitkom, Pressemitteilung vom 27.01.2020

  • Jedes zweite Unternehmen hat Softwaretools für DSGVO im Einsatz
  • Am 28. Januar ist Europäischer Datenschutztag

Für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung setzen viele Unternehmen auf technische Unterstützung. Fast jedes zweite Unternehmen (48 Prozent) hat für die Umsetzung spezielle Softwaretools genutzt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland. Der Großteil hat dafür auf am Markt verfügbare Software zurückgegriffen, die für das jeweilige Unternehmen angepasst wurden. Gut ein Drittel (36 Prozent) gibt dies an. Weitere 11 Prozent haben marktübliche Softwaretools ohne individuelle Anpassung eingesetzt und 3 Prozent der Unternehmen haben Softwarelösungen für sich entwickeln lassen. Nur 1 Prozent hat für diesen Zweck selbst neue Software entwickelt. „Die umfangreichen Dokumentations- und Informationspflichten der DSGVO erzeugen hohe Aufwände in Unternehmen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Softwarelösungen helfen dabei, das gesamte Datenschutzmanagement effizient zu steuern und aktuell zu halten.“

Überprüfung der DSGVO in 2020

Im vergangenen September hatte erst jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) die Umsetzung der DSGVO vollständig abgeschlossen. Für das laufende Jahr hatte die EU-Kommission eine grundsätzliche Überprüfung der neuen Datenschutzregeln geplant. Aus Bitkom-Sicht braucht es vor allem mehr Klarheit und Vereinheitlichung der Auslegung in Europa und eine risikoorientierte Abstufung der Pflichten. „Die DSGVO hat einen grundsätzlichen Geburtsfehler: Sie unterscheidet nicht zwischen Vereinen, Startups oder Großkonzernen und nicht ausreichend zwischen den verschiedensten Datenverarbeitungsprozessen“, so Dehmel. Statt alle über einen regulatorischen Kamm zu scheren, sollten Art und Umfang der Datenverarbeitungen ausschlaggebend für die Regelanwendung sein. Außerdem sollte die Datennutzung im Forschungsumfeld besser möglich sein. „Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz dürfen nicht durch starre Gesetze ausgebremst werden. Gleichzeitig muss die Privatsphäre auch bei der Nutzung dieser Technologien sicher gewährleistet werden. Dafür müssen wir noch stärker technische Ansätze wie die Pseudonymisierung und Anonymisierung von Daten fördern. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland wird künftig entscheidend sein, wie wir Daten nutzbar machen“, so Dehmel.