Online-Handel - 22. August 2019

Produktsicherheit und Marktüberwachung: Fairen und freien Wettbewerb stärken

DIHK, Mitteilung vom 22.08.2019

Der weltweite Verkauf von Waren über Online-Shops und -Plattformen ist fast ein Kinderspiel. In diesem Spiel existieren aber Regeln für die beteiligten Akteure. Diese sind häufig sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Händler aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der EU, nutzen die neuen Vertriebswege immer stärker, beachten aber häufig die Regeln im Zielland – sicher oft unwissentlich – nicht. So gelangen immer mehr Waren in die EU und nach Deutschland, die nicht konform mit den europäischen Rechtsvorschriften sind. Da sie meist deutlich günstiger angeboten werden als geprüfte Artikel, entsteht eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung für Unternehmen, die regelkonforme Produkte verkaufen.

Neue EU-Verordnung soll Produktsicherheit im Binnenmarkt fördern

Die Politik hat dieses Problem erkannt und in Brüssel im Frühjahr eine Verordnung verabschiedet, um die Marktüberwachung und Konformität von Produkten genauer in den Blick zu nehmen ((EU) 2019/1020). Sie stärkt die Vollzugsbehörden der Marktüberwachung und des Zolls deutlich – allerdings erst ab Juli 2021. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Waren, die EU-Regelungen zur Produktsicherheit unterliegen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ein Marktakteur in der EU ansässig ist. Das betrifft neben Herstellern auch Importeure, Bevollmächtigte oder Fulfillment-Dienstleister. Marktüberwachungsbehörden können dann auch bei Fulfillment-Centern – also Dienstleistern, die Waren für andere Unternehmen lagern, verpacken und versenden – Inspektionen vor Ort durchführen oder relevante Unterlagen anfordern. Bislang ist dies nur beschränkt möglich. Zudem gilt eine „Inverkehrbringen-Fiktion“: Wird ein Produkt online angeboten und damit an Konsumenten in der EU gerichtet, gilt das als Bereitstellung auf dem Binnenmarkt. Bei ernsten Risiken ist es dann möglich, Plattformen und E-Commerce-Händler zur Sperrung von Online-Angeboten aufzufordern.

Marktüberwachungsbehörden und Plattformen sind gefragt

Doch dazu müssen zuvor unsichere Angebote in den fast unendlichen Weiten des Online-Shoppings gefunden werden. Allein über die beiden großen Plattformen Amazon und eBay sind in Deutschland fast zwei Milliarden verschiedene Produkte erhältlich. Dazu kommen zahlreiche weitere Online-Shops. Häufig stoßen daher nicht die Marktüberwachungsbehörden oder der Zoll auf unsichere Produkte. Vielmehr spüren Unternehmen solche Angebote von Wettbewerbern auf Plattformen oder in Webshops auf. Mittels Testkäufen können sie oft sogar belegen, dass die Produkte nicht den geltenden Sicherheits- und Konformitätsbedingungen entsprechen. Aber es ist kaum transparent, an wen sich Unternehmen nun wenden können. Anders als im Bereich des Markenrechts können die Betriebe auch keine Verletzung eigener Rechte geltend machen. Hier ist es dringend notwendig, dass Marktüberwachungsbehörden und Plattformen bereits heute aktiv werden und Wege aufzeigen, die einen fairen Wettbewerb nicht erst ab 2021 ermöglichen. Der DIHK macht im Dialog mit den relevanten Akteuren den Handlungsdruck deutlich und sucht gemeinsam mit Wirtschaftsvertretern und Politik nach Lösungsansätzen.

Der weltweite Online-Verkauf von Waren unterliegt komplexen Vorschriften, die insbesondere Händler aus Drittstaaten nicht immer beachten. Für die Anbieter regelkonformer Produkte führen Verstöße zu Wettbewerbsverzerrungen. Deshalb sollen ab Juli 2021 Waren, die EU-Regelungen zur Produktsicherheit unterliegen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ein Marktakteur in der Europäischen Union ansässig ist. Der DIHK setzt sich dafür ein, dass auch in der Zwischenzeit ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird.