Die EU-Kommission konsultiert bis zum 15.09.2019 zur Zufriedenheit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und der genutzten EEE-Dienste. Das EEE wurde mit der Vergabe-Richtlinie 2014/24/EU eingeführt. Unternehmen können ihre vorläufige Eignung zur Ausführung des öffentlichen Auftrags und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darüber nachweisen. Sie kann über einen elektronischen Dienst (EEE-Dienst) ausgefüllt werden.
Die EU-Kommission
konsultiert
bis zum 15.09.2019 zur Zufriedenheit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und der genutzten EEE-Dienste.
Das EEE wurde mit der
Vergabe-Richtlinie 2014/24/EU
eingeführt. Unternehmen können ihre vorläufige Eignung zur Ausführung des öffentlichen Auftrags und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darüber nachweisen. Sie kann über einen elektronischen Dienst (EEE-Dienst) ausgefüllt werden.