Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 01.04.2020
Bei der Höhe des gesetzlich gezahlten Kurzarbeitergeldes ist Deutschland Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Während in Deutschland die Beschäftigten lediglich 60 bzw. (in Haushalten mit Kindern) 67 Prozent des Nettoentgelts erhalten, wird in vielen europäischen Ländern ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt. Um die Einkommenslücke in Deutschland zu reduzieren, schließen die Gewerkschaften in immer mehr Branchen Tarifverträge ab, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Angesicht der niedrigen Tarifbindung, insbesondere in Niedriglohnbranchen, profitiert jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten von diesen Regelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine 01.04.2020 vorgelegte Untersuchung über „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise„, die vom Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel verfasst wurde.
Von den 15 europäischen Ländern, die in der Untersuchung berücksichtigt wurden, zahlen vier Staaten (Irland, Dänemark, die Niederlande und Norwegen) ein Kurzarbeitergeld, das bis zu 100 Prozent des Lohnausfalls kompensiert (siehe auch Abbildung 1). In Schweden variiert das Kurzarbeitergeld zwischen 92,5 und 96 Prozent je nach Umfang der Kurzarbeit. In fünf Ländern (Österreich, Großbritannien, Italien und die Schweiz) liegt das Kurzarbeitergeld bei 80 Prozent, wobei in Österreich die unteren Lohngruppen einen höheren Aufschlag auf bis zu 90 Prozent erhalten. In Spanien, Belgien und Frankreich wird der Lohnausfall zu 70 Prozent ausgeglichen, während in Portugal zwei Drittel (66,66 Prozent) gezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld wird je nach Land auf Netto- oder Bruttobasis gezahlt. In Ländern mit einer Kompensation des Bruttoentgelts kann die Nettozahlung sogar noch deutlich höher ausfallen. Dies ist z. B. in Frankreich der Fall, wo aufgrund der Steuerbefreiung ein Kurzarbeitergeld von brutto 70 Prozent einer Nettokompensation von 84 Prozent entspricht.
Neue Abschlüsse zur Aufstockung in der Corona-Krise
In Deutschland wird der bei Kurzarbeit bestehende Einkommensverlust teilweise durch tarifvertragliche Regelungen kompensiert, die das Kurzarbeitergeld in der Regel auf Werte zwischen 75 und 100 Prozent des Entgeltes aufstocken (siehe auch Abbildung 2). Zu den Branchen, die schon seit längerem eine tarifvertragliche Aufstockung haben, gehören unter anderem die chemische Industrie, die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen oder das Kfz-Handwerk in Bayern. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Bei der Bahn erhalten die Beschäftigten 80 Prozent des Bruttogehalts. Beim Volkswagen-Konzern sind in Abhängigkeit der Entgeltstufen Aufstockungen auf 78 bis 95 Prozent vereinbart, wobei Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen die höchsten Zuschläge erhalten.
In der Metall- und Elektroindustrie besteht schon seit Jahren eine flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. In Nordrhein-Westfalen haben sich IG Metall und Arbeitgeberverband kürzlich auf eine Regelung geeinigt, die die Nettoentgelte der Beschäftigten bei Kurzarbeit auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichert. Das geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem. Dieser Abschluss wurde in anderen Tarifbereichen übernommen, die bislang noch keine Regelung hatten. In der Filmbranche und in der Systemgastronomie haben die Tarifparteien nach Beginn der Corona-Krise ebenfalls Vereinbarungen getroffen. So ist in Schnellrestaurants festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt wird. In der Filmbranche wird das Kurzarbeitergeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze sogar auf 100 Prozent der Netto-Tarifgage erhöht. Erstmals wurde auch im öffentlichen Dienst für den Bereich der Kommunen eine tarifvertragliche Regelung getroffen, wonach das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1-10 auf 95 Prozent und ab Entgeltgruppe 11 auf 90 Prozent des Nettoentgelts angehoben wird.
Auch wenn es in immer mehr Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt, werden sie nach Einschätzung der Autoren Schulten und Müller insgesamt nur für eine Minderheit der Tarifbeschäftigten gelten. „Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld“, so Schulten und Müller. Hinzu kommt, dass in Niedriglohnbereichen die Tarifbindung meist besonders niedrig ist. „Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können jedoch bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Für diese würde der Weg direkt zu Hartz IV führen.“ Für die Zeit der Corona-Krise sollte deshalb nach Ansicht der Wissenschaftler ähnlich wie in Österreich eine generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent vorgenommen werden, mit einer höheren Aufstockung von bis zu 90 Prozent für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.