BMWi, Pressemitteilung vom 09.05.2020
Die Europäische Kommission hat am 08.05.2020 ihren befristeten Sonderahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) erweitert. Künftig dürfen Mitgliedstaaten durch sog. Rekapitalisierungsmaßnahmen die Eigenkapitalbasis Corona-bedingt in die Krise geratener Unternehmen stärken. Erfasst sind u. a der Erwerb von nachrangigen Schuldtiteln, Hybridanleihen, Genussrechten, stillen Beteiligungen, Wandelanleihen und Anteilsübernahmen.
Durch die Aufnahme von Rekapitalisierungsmaßnahmen wird auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) zeitnah seine Arbeit aufnehmen können. Die Bundesregierung hatte den WSF bereits am 24.03.2020 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Gespräche zu der beihilferechtlichen Genehmigung dauern noch an und werden voraussichtlich in Kürze beendet werden können.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte erweiterte Beihilferahmen ist ein weiterer wichtiger Schritt für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind durch die Pandemie unverschuldet in die Krise geraten. Auch wenn jetzt schrittweise Lockerungen in Kraft treten, müssen wir die Substanz unserer Wirtschaft notfalls auch durch zusätzliches Eigenkapital erhalten. Denn unser Ziel ist es, nach der Krise wieder durchzustarten.“