Handelspolitik - 30. Oktober 2020

EU erweitert Arsenal für Schutz von Handelsinteressen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.10.2020

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 28.10.2020 politisch über die Stärkung der EU-Durchsetzungsverordnung bei Handelsstreitigkeiten geeinigt. Dank der vereinbarten Änderungen wird die EU ihre Handelsinteressen trotz der Lähmung des multilateralen Streitbeilegungssystems der Welthandelsorganisation schützen können. Die Kommission kann auch tätig werden, wenn in bilateralen Abkommen Probleme auftreten.

Durch die endgültige Einigung zwischen den beiden Co-Gesetzgebern Rat und Parlament werden auch der Geltungsbereich der Verordnung sowie etwaiger handelspolitischer Maßnahmen auf Dienstleistungen und auf bestimmte handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums ausgeweitet. Dadurch wird es der Union ermöglicht, in weiteren Bereichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen und so das ihr bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu Verfügung stehende Arsenal weiter zu stärken.

Der für Handelspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis erklärte dazu: „Mit dieser Einigung sendet die Europäische Union ein starkes politisches Signal aus. Sie macht deutlich, dass sie immer für die Unternehmen, Beschäftigten und Verbraucher eintreten wird, wenn sich ihre Partner nicht an die Regeln halten. Damit kommen wir einer zentralen Verpflichtung nach, die wir mit unserer europäischen Handelsagenda eingegangen sind. Die Einigung eröffnet der EU weitere Möglichkeiten zur Verteidigung ihrer Interessen, wenn ein Handelsstreit im Rahmen der WTO oder eines unserer bilateralen Handelsabkommen blockiert wird. Außerdem können wir nun Gegenmaßnahmen nicht nur in Bezug auf Waren, sondern auch auf Dienstleistungen und bestimmte Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums ergreifen. Zur Lösung dieser Probleme hat ein modernisiertes und gut funktionierendes multilaterales Regelwerk mit einem zweistufigen Streitbeilegungssystem als Herzstück nach wie vor absolute Priorität für uns. Vorläufig können wir es uns aber nicht erlauben, über keinerlei Mittel zur Verteidigung zu verfügen.“

Im Anschluss an diese politische Einigung werden das Europäische Parlament und der Rat die geänderte Verordnung förmlich annehmen, damit sie so bald wie möglich in Kraft treten kann.

Quelle: EU-Kommission