Gewerbeanzeigen - 20. März 2020

2019 fast genauso viele Gründungen größerer Betriebe wie im Vorjahr

Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 3 % unter Vorjahreswert
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.03.2020

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland knapp 122.600 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter mitteilt, lag die Zahl der Neugründungen größerer Betriebe damit fast auf dem Niveau des Vorjahres (-0,1 %). Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen sank 2019 gegenüber 2018 um 3,0 % auf knapp 164.000. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe hingegen stieg um 5,3 % auf rund 264.000.

Gewerbeanmeldungen: +0,6 % gegenüber 2018

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg 2019 gegenüber 2018 um 0,6 % auf rund 672.600. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Gewerbeabmeldungen: -3,4 % gegenüber 2018

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im Jahr 2019 mit rund 614.200 um 3,4 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Vollständige Gewerbeaufgaben: -3,9 % gegenüber 2018

Knapp 99.400 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 3,2 % weniger als 2018. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 6,5 % auf fast 203.300 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 1,3 % auf rund 190.300. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit knapp 493.000 Betrieben 3,9 % geringer als 2018.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.