Insolvenzen - 15. März 2024

18,1 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.03.2024

  • 22,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 als im Jahr 2022, aber 5,0 % weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019
  • 0,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2023 als im Jahr 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2024 um 18,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Januar 2024 hatte sie um 26,2 % gegenüber Januar 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Regelinsolvenzen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 22,1 % gestiegen

Im Jahr 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 17.814 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 22,1 % mehr als im Jahr 2022. Im Jahr 2022 hatte die Zahl allerdings nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Jahres 2021 gelegen (+4,3 %). Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 um 5,0 % geringer. Im historischen Vergleich war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sehr niedrig. Im Jahr 2009, also während der Finanz- und Wirtschaftskrise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 32.687 Fällen deutlich höher (+83,5 %).

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 26,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 hatten die Forderungen bei rund 14,8 Milliarden Euro gelegen. Mit Forderungen von 25 Millionen Euro und mehr wurden im Jahr 2023 mit 138 Fällen 38,0 % mehr „Großinsolvenzen“ registriert als im Jahr 2022.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Jahr 2023 in Deutschland insgesamt 52,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 106,5 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 84,9 Fällen, das Baugewerbe mit 79,9 Fällen, das Gastgewerbe mit 72,3 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 63,5 Fällen je 10.000 Unternehmen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)