Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.05.2020
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seine Einwilligung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 65,626 Millionen Euro erteilt. Darüber hinaus wurde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 85,215 Millionen Euro erteilt, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (
19/18894
).
Die Haushaltsmittel werden nach Angaben der Regierung für Studentinnen und Studenten benötigt, die ihr Studium auch über einen Studentenjob finanzieren und die aufgrund der COVID-19-Pandemie ihren Nebenerwerb verlieren und sich in einer finanziellen Notlage befinden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, für die Dauer von maximal einem Jahr ein zinsloses Darlehen bis zu monatlich 650 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzunehmen. Zu diesem Zweck sollen der KfW Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen gewährt werden, damit sie sofort Hilfen für Studierende in Form eines zinslosen Darlehens gewähren kann.