Steuerrechtliches Übereinkommen - 17. September 2020

Wirtschaft kritisiert steuerrechtliches Übereinkommen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.09.2020

Eine von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ist von der Industrie massiv kritisiert worden. Mehrere Sachverständige begrüßten jedoch in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 16.09.2020 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) den Entwurf. Dem Netzwerk Steuergerechtigkeit ging der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen (19/20979) sogar nicht weit genug. Die Organisation sprach von einer „verpassten Chance“, da nur 14 von 96 Doppelbesteuerungsabkommen unter das Übereinkommen fallen würden. Deutschland habe umfangreiche Vorbehalte genutzt und die Umsetzung des Mehrseitigen Übereinkommens stark eingeschränkt.

Das mit dem Gesetzentwurf umzusetzende Übereinkommen sieht vor, dass bestimmte Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten nicht mehr von multinationalen Konzernen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt werden können. Mit dem Übereinkommen werden die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS), die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind, umgesetzt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 967/2020