Klimasteuermaßnahmen - 29. November 2019

Steuermaßnahmen des Klimapakets gehen in den Vermittlungsausschuss

Bundesrat, Mitteilung vom 29.11.2019

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen

Es sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besonderer Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können.

Termin noch offen

Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses steht derzeit noch nicht fest.