Sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 11a, 11b, EStG)
BMF, Schreiben IV C 1 – S-2198-a / 19 / 10004 :001 vom 21.01.2020
Das BMF teilt eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mit.
Das BMF-Schreiben vom 21. Februar 2019 (BStBl I S. 211) wird aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.