Vereinfachungsregelungen länderbezogener Katastrophenerlasse - 23. Juli 2021

Niedersachsen zeigt Solidarität mit den Opfern der Flut

FinMin Niedersachsen, Mitteilung vom 23.07.2021

Angesichts des Ausmaßes der durch die aktuelle Flutkatastrophe angerichteten Schäden und der massiven Betroffenheit der Menschen vor Ort bedarf es der Solidarität aller Bundesländer.

Niedersachsen hat deshalb bereits sehr schnell verfügt, dass die Vereinfachungsregelungen der länderbezogenen Katastrophenerlasse – derzeit in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westphalen und Bayern – die die Opfer dieser Flutkatastrophe unterstützen, auch für niedersächsische Bürgerinnen und Bürger gelten.

Wir dürfen die Opfer der aktuellen Flutkatastrophe nicht allein lassen. Wir Niedersachsen wissen aus eigener Erfahrung, dass es jeden treffen kann, deshalb müssen wir solidarisch zusammenstehen und helfen. Niedersachsen erleichtert deshalb seinen Bürgerinnen und Bürger die Unterstützung der Opfer in den betroffenen Ländern auch dadurch, dass wir die in den dortigen Katastrophenerlassen aktuell und auch im Rahmen weiterer Anpassungen geregelten Nachweiserleichterungen und sonstige auch für niedersächsische Steuerpflichtige anwendbaren Regeln zur entsprechenden Anwendung bringen. Ich habe dies schon früh verfügt und die Finanzämter sind entsprechend informiert.

Finanzminister Reinhold Hilbers

In Betracht kommen zum Beispiel Vereinfachungsregelungen im Spendenrecht beim Nachweis für Zuwendungen oder die Mittelverwendung für Körperschaften oder zur Lohnsteuer (Unterstützung an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspende).

Quelle: FinMin Niedersachsen