Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.10.2020
Die Arbeiten zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu konkreten Inhalten eines entsprechenden Gesetzentwurfs seien daher derzeit nicht möglich, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/22845) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22267). Darin wird darauf hingewiesen, dass die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt worden sei.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1057/2020