Zulässigkeit der Klage gegen einen Folgebescheid
§ 8 Abs. 4 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 2002 a. F. versagt den Verlustabzug auch dann vom Zeitpunkt der schädlichen Anteilsübertragung an, wenn die Zuführung des neuen Betriebsvermögens dieser zeitlich nachfolgt (BFH, I-R-13/16, [Bestätigung des Senatsurteils vom 05.06.2007 I R 9/06, BFHE 218, 207, BStBl. II 2008, 988). Der Verlustabzug ist, gegebenenfalls rückwirkend, in dem Feststellungsbescheid zum 31. Dezember desjenigen Veranlagungszeitraums zu versagen, in welchem die schädliche Anteilsveräußerung stattgefunden hat. Eine Versagung des Verlustabzugs erst in dem Bescheid zum 31. Dezember des nachfolgenden Veranlagungszeitraums ist nicht möglich.
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