Energiesteuergesetz - 21. Oktober 2020

Landwirtschaft: Mineralölsteuer nur ein Punkt im Wettbewerb

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.10.2020

Die Steuerbelastung für Gasöl für die Landwirtschaft in anderen EU-Mitgliedstaaten ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen hänge die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft von einer Vielzahl von Faktoren ab, sodass eine isolierte Betrachtung keine belastbaren Aussagen zulassen würde. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23237) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22826). Darin wird auch die Steuerentlastung für die Landwirtschaft nach Paragraph 57 des Energiesteuergesetzes erläutert. Landwirte hätten die Möglichkeit zur vereinfachten Antragstellung auf diese Steuerentlastung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1118/2020