DBA Niederlande - 24. Januar 2020

Konsultationsvereinbarung zum DBA Niederlande: Positiver Qualifikationskonflikt bei einer Beteiligung an einer deutschen KG

BMF, Schreiben IV B 3 – S-1301-NDL / 19 / 10010 :001 vom 23.01.2020

Das BMF übersendet die am 4. Dezember 2019 geschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 12. April 2012 in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten Fassung. Mit ihr soll der Effekt einer doppelten Besteuerung, der bei Sachverhalten entsteht, in denen beide Staaten eine deutsche Kommanditgesellschaft unterschiedlich qualifizieren, durch Anrechnung in den Niederlanden abgemildert werden.

Die deutsche Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften (BMF-Schreiben vom 24. September 2014, BStBl I S. 1258), bleibt dadurch unberührt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.