EU-Steuern - 9. Februar 2021

Konsultation zu MwSt-Vorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.02.2021

Laut EU-Kommission sind die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen zu komplex und ihre Anwendung zu schwierig. Zudem sollen sie nicht mit der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen (z. B. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoanlagen und E-Geld) Schritt gehalten haben. Dies hat folglich zu mangelnder Mehrwertsteuerneutralität, Rechtsunsicherheit und hohen Verwaltungs- und Regulierungskosten geführt. Für das vierte Quartal 2021 hat die EU-Kommission daher einen Überarbeitungsvorschlag angekündigt. Im Vorfeld konsultiert sie nun bis zum 03.05.2021 dazu und bittet um Feedback zu den geltenden Bestimmungen in diesem Bereich und deren Funktionsweise sowie zu möglichen Änderungen.

Kontext

Die EU-Kommission hatte in 2007 ein Legislativpaket zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen vorgelegt, das auf Grund einer Blockade im Rat in 2016 zurückgezogen wurde. In ihrem Aktionsplan für eine einfache und faire Besteuerung aus Juli 2020 hatte sie einen neuen Vorschlag angekündigt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel