Lohnsteuer - 14. Februar 2023

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 – Anwendung ab dem 01.04.2023

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S-2361 / 19 / 10008 :008 vom 13.02.2023

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht.

Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18.11.2022 bekanntgemachten Programmablaufplänen wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 01.04.2023 anzuwenden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

    Quelle: Bundesministerium der Finanzen