Einkommensteuer - 29. Januar 2020

FDP konkretisiert Steuerpläne

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.01.2020

Die FDP-Fraktion hat ihre Forderung nach Steuersenkungen in einem Gesetzentwurf konkretisiert. Sie hat ein „Steuerentlastungsgesetz 2020“ (
19/16830
) in den Bundestag eingebracht, über das der Bundestag am 31.01.2020 erstmals beraten soll.

Dem Entwurf zufolge soll der Tarif der Einkommensteuer so „gestreckt“ werden, dass man erst bei einem deutlich höheren Einkommen als jetzt den Spitzensteuersatz zahlen muss und auch mit darunterliegenden Einkommen jeweils erst später in einen höheren Steuertarif kommt. Dies soll dadurch geschehen, dass die sog. Eckwerte erhöht werden. Ein Eckwert besagt, dass der oberhalb dieses Betrags liegende Teil eines Einkommens höher besteuert wird als der darunterliegende.

Die FDP-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass die Steuerquote in Deutschland, also der Anteil des Steueraufkommens an der Wirtschaftsleistung des Landes, Jahr für Jahr steige. 2014, im ersten Jahr mit einem gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt, habe die Steuerquote 22,01 Prozent betragen. Laut der Steuerschätzung der Bundesregierung solle sie bis 2024 auf 23,58 Prozent steigen. „Dieser unaufhörlichen Steigerungsspirale muss etwas entgegengesetzt werden“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.