Bekämpfung von Steuerbetrug - 9. März 2020

Fahrplan der EU-Kommission zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Vereinfachung der Besteuerung

Die EU-Kommission hat am 04.03.2020 in einem ersten Schritt einen Fahrplan zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Vereinfachung der Besteuerung vorgelegt. Im Juni 2020 soll ein Aktionsplan sowie ein erstes Paket an Gesetzesvorschlägen vorgelegt werden. Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sieht der Fahrplan u. a. folgende Optionen vor: Ausweitung und Stärkung von bestehenden Tools der Verwaltungszusammenarbeit […]

Die EU-Kommission hat am 04.03.2020 in einem ersten Schritt einen
Fahrplan
zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Vereinfachung der Besteuerung vorgelegt. Im Juni 2020 soll ein Aktionsplan sowie ein erstes Paket an Gesetzesvorschlägen vorgelegt werden.

Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sieht der Fahrplan u. a. folgende Optionen vor:

  • Ausweitung und Stärkung von bestehenden Tools der Verwaltungszusammenarbeit zwischen Steuer- und Zollbehörden, so z. B. Eurofisc
  • Einführung neuer digitaler Tools und Lösungen, die insb. die Analysen der Steuerbehörden verbessern sollen
  • Übergang vom Informationsaustausch zu einem Modell, mit dem Steuerdaten in Echtzeit geteilt werden können
  • Digitale Plattformen sollen den Steuerbehörden Steuerdaten zur Verfügung stellen.
  • Verbesserung der grenzüberschreitenden Beitreibung von Steuern und neue Kooperationsvereinbarungen mit Drittstaaten zur Steuerbetrugsbekämpfung im eCommerce

Um Hindernisse für Steuerzahler und Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, abzubauen, sind u. a. folgende Optionen vorgesehen:

  • Zur Stärkung der Sicherheit in Steuerangelegenheiten bei den direkten und indirekten Steuern wird über Mechanismen nachgedacht, um grenzüberschreitende Steuerstreitigkeiten vorzubeugen bzw. zu lösen.
  • Vereinfachung und Modernisierung von Steuervorschriften insb. MwSt-Vorschriften und Verfahren für die Einbehaltung von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Investitionen
  • digitale Lösungen für die Steuererhebung an der Quelle in Echtzeit

Um im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung auf internationale Entwicklungen reagieren zu können, wird die EU-Kommission einen Überarbeitungsvorschlag für die Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit 2011/16/EU vorlegen. Dabei wird der Fokus auf die Übermittlung von Daten von Online-Plattformen an die Steuerverwaltungen gelegt. Die EU-Kommission hat dazu bereits eine bis zum 06.04.2020 laufende Konsultation eingeleitet.

Außerdem hat die EU-Kommission angekündigt, eine Empfehlung für einen Ratsbeschluss vorzulegen, um Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und einem großen Wirtschaftsakteur zur Verwaltungszusammenarbeit und Steuerbetrugsbekämpfung, insb. im eCommerce und der Beitreibung von Forderungen im MwSt-Bereich, aufnehmen zu können.