Die EU-Kommission hat eine bis zum 17.04.2020 andauernde Konsultation zur Übermittlung und zum Austausch von mehrwertsteuerrelevanten Zahlungsdaten eingeleitet. Sie steht in Zusammenhang mit dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetzespaket, mit dem Zahlungsdienstleister zukünftig verpflichtet werden, mehrwertsteuerrelevante Zahlungsdaten (mit grenzüberschreitendem Bezug) an die Steuerbehörden zu melden. Die Bestimmungen sind ab 01.01.2024 anzuwenden. Die Konsultation richtet sich […]
Die EU-Kommission hat eine bis zum 17.04.2020 andauernde
Konsultation
zur Übermittlung und zum Austausch von mehrwertsteuerrelevanten Zahlungsdaten eingeleitet. Sie steht in Zusammenhang mit dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetzespaket, mit dem Zahlungsdienstleister zukünftig verpflichtet werden, mehrwertsteuerrelevante Zahlungsdaten (mit grenzüberschreitendem Bezug) an die Steuerbehörden zu melden. Die Bestimmungen sind ab 01.01.2024 anzuwenden.
Die Konsultation richtet sich in erster Linie an Zahlungsdienstleister, um deren Feedback zur Umsetzung des Gesetzespaketes und insbesondere der neuen Meldepflichten (s. Abschnitt 5 der Konsultation), so z. B. das elektronische Standardformular, einzuholen.
Die Ergebnisse der Konsultation sollen der Vorbereitung der Arbeiten der Expertengruppe dienen, die die EU-Kommission bei der Umsetzung des Gesetzespaketes unterstützt. Die Expertengruppe setzt sich aus Vertretern der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten als auch aus Zahlungsdienstleistern zusammen und wird voraussichtlich im Mai 2020 ihre Arbeit aufnehmen.