Berufsstand - 13. Mai 2020

DStV fordert: Betriebswirtschaftliche Beratung für KMU durch Steuerberater unbürokratisch stärken

DStV, Mitteilung vom 07.05.2020

Die Bundesregierung hat die bestehende Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows mit Blick auf die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen um ein Sofortprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler erweitert. Der DStV fordert für die Beratung durch Steuerberater im Antragsverfahren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitergehende Klarstellungen zu den erforderlichen Qualitätsnachweisen.

Steuerberater erfüllen nach Überzeugung des DStV ebenso wie Wirtschaftsprüfer die besonderen Qualitätsanforderungen, welche die Förderrichtlinie an die Beratereigenschaft knüpft. Dies hatte das BAFA in der Vergangenheit bereits für diejenigen Steuerberater festgestellt, die ein besonderes Qualitätsmanagement über die Nutzung von Programmen wie z. B. DATEV ProCheck oder eine Zertifizierung nach dem DStV-Qualitätssiegel oder nach DIN ISO 9001 nachweisen können. Für Wirtschaftsprüfer hat es inzwischen weitergehende Klarstellungen gegeben. Sie können die erforderlichen Nachweise mit Blick auf ihr Berufsrecht und das dort geregelte Qualitätssicherungssystem zusätzlich auch durch eine qualifizierte Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) erbringen.

Nach Ansicht des DStV ist eine entsprechende Klarstellung auch für Steuerberater damit dringender denn je. Es muss darum gehen, den betroffenen KMU insbesondere angesichts der Corona-Krise möglichst schnell und unbürokratisch den Zugang zu einer fundierten betriebswirtschaftlichen Krisenberatung zu ermöglichen, um ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit nachhaltig zu sichern. Steuerberater sind hier ebenso wie Wirtschaftsprüfer die richtigen Ansprechpartner für die betroffenen Unternehmen. Als langjährige Vertraute ihrer Unternehmen wissen sie zumeist besser als jeder andere von möglichen Schwächen, insbesondere aber auch von den besonderen Stärken und Potentialen der Unternehmen. Dieses langjährige Beraterwissen, so DStV-Präsident StB/WP Harald Elster, gelte es nun so schnell wie möglich in gezielte strategische Maßnahmen zum Nutzen der betroffenen Unternehmen umzusetzen. Ebenso wie Wirtschaftsprüfer übten Steuerberater im Gegensatz zu vielen anderen betriebswirtschaftlichen Beratern einen Beruf aus, der bereits qua Gesetz besonders normierten Berufspflichten unterliegt. Dies betreffe etwa die Pflicht zur Unabhängigkeit, zur Eigenverantwortlichkeit, zur Gewissenhaftigkeit und zur Verschwiegenheit bei der Berufsausübung (§ 57 Abs. 1 StBerG). Diese Pflichten, so Elster, seien von den Berufsträgern stets zu beachten, Verstöße würden entsprechend sanktioniert. Sämtlichen genannten Berufspflichten komme damit zugleich ein besonderer qualitätssichernder und -fördernder Aspekt zu.

Der DStV befindet sich in einem intensiven Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie dem BAFA, um im Interesse der betroffenen KMU möglichst kurzfristig eine weitergehende Klarstellung zu den erforderlichen Qualitätsnachweisen durch Steuerberater zu erreichen. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.

Das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows mit seiner Ergänzung um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler ist am 03.04.2020 in Kraft getreten und soll als Sonderprogramm zunächst bis 31.12.2020 gelten. Betroffene können in dieser Zeit einen Antrag beim BAFA auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen stellen und einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten erhalten.