Rentenbesteuerung - 10. Februar 2020

Doppelverbeitragung der Betriebsrenten abgemildert

BdSt, Mitteilung vom 07.02.2020

Sie ist ein absoluter Aufreger: die sog. Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Jahr 2004 eingeführt wurde. Ohne Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen waren alle Betriebsrenten in erheblichem Umfang „gekürzt“ worden – dies hatte das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung stark beeinträchtigt.

Deshalb hat sich der BdSt eingeschaltet und Entlastungen für die Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen gefordert.

Nach langen Diskussionen wurde am 12. Dezember 2019 das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Seit 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.