Die EU-Kommission hat am 27.11.2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme u. a. an Deutschland mit der Aufforderung übersandt, seine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU mitzuteilen. Laut Richtlinie hätte Deutschland diese bis spätestens 30.06.2019 an die EU-Kommission kommunizieren müssen. Deutschland muss innerhalb von zwei […]
Die EU-Kommission hat am 27.11.2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme u. a. an Deutschland mit der Aufforderung übersandt, seine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU
mitzuteilen. Laut Richtlinie hätte Deutschland diese bis spätestens 30.06.2019 an die EU-Kommission kommunizieren müssen.
Deutschland muss innerhalb von zwei Monaten auf die Aufforderung reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission Klage vor dem EuGH einreichen.