Die EU-Kommission will den am 19.03.2020 angenommenen befristeten Beihilferahmen zur Unterstützung der Wirtschaft ausweiten und konsultiert derzeit die EU-Mitgliedstaaten. Es werden insgesamt fünf Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu zählen u. a. Steueraufschub und/oder die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber oder Lohnzuschüsse, um Entlassungen zu vermeiden.
Die EU-Kommission will den am 19.03.2020 angenommenen befristeten Beihilferahmen zur Unterstützung der Wirtschaft ausweiten und konsultiert derzeit die EU-Mitgliedstaaten.
Es werden insgesamt fünf Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu zählen u. a. Steueraufschub und/oder die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber oder Lohnzuschüsse, um Entlassungen zu vermeiden.