BStBK, Pressemitteilung vom 16.04.2020
Die Corona-Krise ist ein Stresstest für die deutsche Wirtschaft und stellt somit auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor große Herausforderungen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) fordern in ihrem gemeinsamen 9-Punkte-Plan an das Bundesfinanzministerium zusätzliche steuerliche und verfahrensrechtliche Maßnahmen, die Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützen.
Das Bundesfinanzministerium brachte zwar bereits erste steuerliche Maßnahmen auf den Weg, BStBK und WPK sehen aber noch akuten Handlungsbedarf und fordern weitere Schritte:
Meldepflichten und Strafzahlungen zeitlich befristet aussetzen
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab:
„Die Unternehmen haben Existenzängste und unser Berufsstand arbeitet aktuell am Limit, um allen Pflichten und Fristen nachzukommen. Für uns ist es unverständlich, warum die Bundesregierung weiterhin bspw. an Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und an Sanktionen bei nicht eingehaltenen Fristen festhält. Es ist zwingend erforderlich, diese Pflichten und Strafzahlungen bis auf Weiteres auszusetzen, um Berufsstand und Unternehmen zu entlasten.“
Bundesweite Stundung der Lohnsteuer
Positiv bewerten die beiden Organisationen, dass die Bundesregierung Unternehmen Steuerstundungen ermöglicht. Sie können bspw. die Einkommen- und Körperschaftsteuer stunden lassen. Dies greift aber zu kurz, denn eine bundeseinheitliche Regelung zur Lohnsteuerstundung ist bislang nicht geplant „Es darf bei der Umsetzung von Steuerstundungen keinen Flickenteppich geben: Wir fordern hier eine bundesweit einheitliche Lösung für die Stundung der Lohnsteuer, um die Zukunft aller Unternehmen zu sichern,“ so Schwab.
Bisherige Regelung für Verlustverrechnung lockern
Um Unternehmen schnell und unbürokratisch die benötigte Liquidität zu verschaffen, ist es notwendig, die in der Krise entstanden Verluste mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen zu können. Die schnellste und effektivste Lösung ist, wenn die zuletzt gezahlte Steuer auf bereits erzielte Gewinne mit formlosem Antrag umgehend erstattet würde. Schwab: „Wir fordern, den Zeitraum für den Verlustrücktrag von einem auf zwei Jahr zu verlängern und den Umfang des Rücktrags auf 4.000.000 Euro zu erhöhen. Das Bundesfinanzministerium sollte diesen Handlungsbedarf erkennen und das Thema zeitnah angehen.“
Keine nachteiligen Auswirkungen auf Steuererleichterungen
In bestimmten Fällen können Unternehmen Steuervorteile bspw. für geplante Investitionen erhalten, müssen diese aber auch in einem bestimmten Zeitraum umsetzen. In der aktuellen Corona-Krise müssen Unternehmen aber vermehrt bereits geplante Investitionen verschieben, um sich wirtschaftlich „über Wasser zu halten“. Schwab: „Dieser Aufschub ist nicht freiwillig, sondern existenziell. Daraus dürfen für die Unternehmen keine steuerlichen Nachteile entstehen, auch wenn sie für die geplanten Investitionen vorab Steuererleichterungen erhalten haben.“
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gleichermaßen erste Ansprechpartner der Unternehmen für alle Fragen rund um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Die genannten Forderungen verschaffen Berufsstand und vor allem Mandanten mehr Handlungsspielraum, um die Krise zu meistern.