Finanzgerichtsordnung - 15. Februar 2024

BFH zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage

BFH, Urteil XI R 39/22 vom 18.10.2023

Leitsatz

Eine nach § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ‑ FGO ‑ (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (im Sinne des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 55d Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes) gegenüber dem Gericht auftritt; der Umstand, dass der handelnde Rechtsanwalt außerhalb seiner Tätigkeit als Organ der Steuerberatungsgesellschaft mbH über eine Zulassung zur Anwaltschaft verfügt, führt zu keinem anderen Ergebnis (Anschluss an das Zwischenurteil des Bundesfinanzhofs vom 25.10.2022 – IX R 3/22, BFHE 278, 21, BStBl II 2023 S. 267 und den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2023 – 10 AZR 512/20).

Quelle: Bundesfinanzhof