BFH, Urteil V R 50/17 vom 06.06.2019
Leitsatz
- Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters.
- Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht.