Einkommensteuer - 20. August 2020

BFH zur gewinnerhöhenden Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

BFH, Urteil XI R 39/18 vom 29.04.2020
Leitsatz

Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen.