Einkommensteuer - 12. Dezember 2019

BFH zur endgültigen Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis

BFH, Urteil IV R 51/16 vom 25.07.2019
Leitsatz

  1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i. S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung seiner Einkünfte zugrunde gelegen haben.
  2. Die endgültige Einnahmelosigkeit ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.