Gewerbesteuer - 4. April 2024

BFH zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG

BFH, Urteil IV R 14/21 vom 22.02.2024

Leitsatz

§ 7 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen im Sinne des § 5a Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag.

Quelle: Bundesfinanzhof