BFH, Beschluss II B 82/19 vom 07.04.2020
Leitsatz
- Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar.
- Für Ansprüche nach dem BDSG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
BFH, Beschluss II B 82/19 vom 07.04.2020
Leitsatz
Steuerberater Marcus Ferchland erklärt im Interview, wie er seine Kanzlei über die vergangenen Jahre Schritt für Schritt digitalisiert hat.
Die Werte von Immobilien im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer haben sich erhöht. Ein Übersteigen der Freibeträge droht.
Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket gewähren, sind in der Lohnabrechnung einige Details zu beachten.