BFH, Beschluss II B 82/19 vom 07.04.2020
Leitsatz
- Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar.
- Für Ansprüche nach dem BDSG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
BFH, Beschluss II B 82/19 vom 07.04.2020
Leitsatz
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 kommt es zu einer Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit. Das ist löblich. Eher kritisch zu betrachten ist die Weitergabe von steuerlichen...
Zuwendungen während der Ehe oder im Scheidungsfall bedürfen gerade im Unternehmensbereich einer umfassenden, vertraglichen Regelung.
Mit der Freigabe von DATEV EÜR Steuern im November 2023 hat die Genossenschaft die erste Deklarationslösung in die DATEV-Cloud gehoben.