BFH, Beschluss II B 82/19 vom 07.04.2020
Leitsatz
- Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar.
- Für Ansprüche nach dem BDSG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
BFH, Beschluss II B 82/19 vom 07.04.2020
Leitsatz
Nicht nur der Gesetzgeber fordert den steuerlichen Berater, sondern zuweilen auch die Justiz. So etwa bei der Frage, ob Zuschläge bei einer Säumnis verfassungswidrig sind oder...
Bei Nachhaltigkeit ist die Frage, welche Förderung es bei Neubau/Sanierung gewerblicher Immobilien gibt und wie dies steuerlich geregelt ist.
Marina Eibl im Porträt: Master of Science, Steuerberaterin, Gründerin und Geschäftsführerin der Life Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.