Unionszollkodex - 4. Juni 2020

BFH: vZTA nach Unionszollkodex – Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein Massenspektrometer

BFH, Urteil VII R 12/18 vom 19.11.2019
Leitsatz

  1. Die gegen eine vZTA i. S. des Art. 33 Abs. 1 UZK erhobene Anfechtungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) erledigt sich nicht, wenn die vZTA aufgrund einer Änderung der KN nach Klageerhebung ungültig geworden ist.
  2. Ein Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer ist unter Anwendung der Anm. 2 Buchst. a zu Kap. 90 KN in die Unterpos. 8424 89 00 KN einzureihen.