BFH, Urteil V R 46/17 vom 23.10.2019
Leitsatz
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge.
BFH, Urteil V R 46/17 vom 23.10.2019
Leitsatz
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge.
Auch zum Jahreswechsel 2022/2023 gibt es gesetzliche Neuerungen und Programm-Updates.
Bei Umsetzung der sogenannten DAC 7-Richtlinie kommt es auch zu Änderungen im Rahmen der Betriebsprüfungen.
Lohnt es sich, die ersten Bescheide im Zuge der neuen Grundsteuerberechnung mittels Einspruch anzugreifen oder besser per Fortschreibung anpassen?