BFH, Urteil V R 46/17 vom 23.10.2019
Leitsatz
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge.
BFH, Urteil V R 46/17 vom 23.10.2019
Leitsatz
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge.
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