BFH, Urteil V R 47/19 (V R 33/17) vom 24.06.2020
Leitsatz
Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt.
BFH, Urteil V R 47/19 (V R 33/17) vom 24.06.2020
Leitsatz
Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt.
Die Anforderungen an Kanzleien haben sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Dieser Beitrag zeigt, wie sich auch das DATEV-Partner-Netzwerk weiterentwickelt hat...