Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren
BFH, Urteil VII R 31/18 vom 17.09.2019
Leitsatz:
- Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kraft Gesetzes.
- Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden.