Umsatzsteuer - 9. Januar 2020

BFH: Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug – handelsübliche Bezeichnung

BFH, Urteil XI R 28/18 vom 10.07.2019
Leitsatz

  1. Zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände i. S. des Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen „handelsüblich“ i. S. des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG sind.
  2. Die Tatsacheninstanz muss – u. U. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen – ermitteln, welche Angabe der Art der gelieferten Gegenstände unter Berücksichtigung von Handelsstufe, Art und Inhalt des Geschäftes und dem Wert der einzelnen Waren handelsüblich ist.