BFH, Urteil V R 30/19 (V R 6/15) vom 13.11.2019
Leitsatz
Es liegt kein nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfreier Umsatz vor, wenn für eine Bank, die Geldausgabeautomaten betreibt, Dienstleistungen erbracht werden, die darin bestehen, diese Automaten aufzustellen und zu warten, sie mit Bargeld zu befüllen und mit Hard- und Software zum Einlesen der Geldkartendaten auszustatten, Autorisierungsanfragen wegen Bargeldabhebungen an die Bank weiterzuleiten, die die verwendete Geldkarte ausgegeben hat, die gewünschte Bargeldauszahlung vorzunehmen und einen Datensatz über die Auszahlungen zu generieren.
Hinweis
Im Verfahren V R 6/15 erging am 28. September 2017 ein Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der europäischen Union (EuGH C-42/18).
Das Verfahren wurde unter dem neuen Az. V R 30/19 wieder aufgenommen.