BFH, Urteil IX R 23/19 vom 04.02.2020
Leitsatz
Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO.
BFH, Urteil IX R 23/19 vom 04.02.2020
Leitsatz
Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO.
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