BFH, Urteil IX R 23/19 vom 04.02.2020
Leitsatz
Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO.
BFH, Urteil IX R 23/19 vom 04.02.2020
Leitsatz
Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO.
Nicht nur der Gesetzgeber fordert den steuerlichen Berater, sondern zuweilen auch die Justiz. So etwa bei der Frage, ob Zuschläge bei einer Säumnis verfassungswidrig sind oder...
Bei Nachhaltigkeit ist die Frage, welche Förderung es bei Neubau/Sanierung gewerblicher Immobilien gibt und wie dies steuerlich geregelt ist.
Marina Eibl im Porträt: Master of Science, Steuerberaterin, Gründerin und Geschäftsführerin der Life Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.