BFH, Urteil IX R 23/19 vom 04.02.2020
Leitsatz
Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO.
BFH, Urteil IX R 23/19 vom 04.02.2020
Leitsatz
Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2928) an das FA gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 kommt es zu einer Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit. Das ist löblich. Eher kritisch zu betrachten ist die Weitergabe von steuerlichen...
Zuwendungen während der Ehe oder im Scheidungsfall bedürfen gerade im Unternehmensbereich einer umfassenden, vertraglichen Regelung.
Mit der Freigabe von DATEV EÜR Steuern im November 2023 hat die Genossenschaft die erste Deklarationslösung in die DATEV-Cloud gehoben.