Umwandlungssteuergesetz - 2. Mai 2024

BFH: Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung

BFH, Urteil IV R 6/21 vom 14.03.2024

Leitsatz

Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat.

Quelle: Bundesfinanzhof