BFH, Urteil IV R 37/18 vom 23.02.2023
Leitsatz
Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil IV R 37/18 vom 23.02.2023
Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen.
Quelle: Bundesfinanzhof
Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Da es Auswirkungen auf die Lohnabrechnungen haben wird, sollten sich Steuerberater und...
Per Stellenanzeige kann man Fachkräfte für eine Steuerberatungskanzlei nur erreichen, wenn sie zeitgemäß, ansprechend und digital ist.
Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket gewähren, sind in der Lohnabrechnung einige Details zu beachten.