Umsatzsteuer - 28. November 2019

BFH: Bemessung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

BFH, Urteil V R 27/19 (V R 1/17) vom 26.09.2019
Leitsatz

Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht.

Hinweis der Redaktion

  • Das Verfahren V R 1/17 ruht gemäß Beschluss vom 12. Februar 2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rechtssache B, C-388/18 (BFH-Az. XI R 7/16).
  • Das Verfahren V R 1/17 wurde unter dem neuen Aktenzeichen V R 27/19 wieder aufgenommen.