BMF, Schreiben IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10012 :005 vom 29.12.2023
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Folgende Technische Richtlinien wurden überarbeitet.
- Technische Richtlinie BSI TR-03153-1:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1:
Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung
Version 1.1.1 - Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1:
Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – Zertifizierungsanforderungen
Version 1.1.1 - Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1:
Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS)
Version 1.1.0 - Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A – TS:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1:
Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – TS – Prüfung der Zertifizierungsanforderungen
Version 1.1.0
Die überarbeiteten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können dort aufgerufen werden:
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen