BdSt, Pressemitteilung vom 18.05.2020
Aktuell rufen die Kommunen nach Finanzhilfen in der Corona-Krise. Dies darf aber nicht davon ablenken, dass es bereits vor der Pandemie grundlegende Probleme in anderen Bereichen der Kommunal-Finanzen gab. Deshalb sollten die Einnahmen der Gemeinden endlich durch grundlegende Strukturreformen stabilisiert werden. Konkret fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), die Gewerbesteuer abzuschaffen. „Die Gewerbesteuer bringt in Boom-Zeiten hohe Einnahmen, die die Gemeinden zu übermäßigen Ausgaben verführen. Und in Krisenzeiten reißt die wegbrechende Gewerbesteuer Löcher in die Kommunalhaushalte.“
Damit eröffnet der Verband eine neue und grundsätzliche Diskussion um kommunale Finanzen: Wir plädieren dafür, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschlagsrechte auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer sowie durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu ersetzen. BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont dazu: „Auf diese Weise würden die Gemeinden ihre Einkommensquellen stabilisieren können und die gefährliche Abhängigkeit von der Gewerbesteuer verlieren.“ Die kommunale Steuerautonomie bliebe erhalten, weil die Kommunalpolitik die Höhe der neuen Hebesätze für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer selbst bestimmen kann.
Generell betont der Verband, dass bei kommunalen Finanzreformen auf die Aufkommensneutralität geachtet werden muss – unterm Strich darf es insgesamt nicht zu Steuermehreinnahmen kommen. Eine Mehrbelastung muss ausgeschlossen werden: Dies sollte zum Beispiel für das Wohnen sowie für Zuschlagsrechte gelten. Hier müssen die Kommunen maßvoll handeln.