Öffentliches Recht - 16. August 2019

Zur Rechtmäßigkeit von Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

OVG Schleswig, Pressemitteilung vom 16.08.2019 zu den Urteilen 2 LB 6/19 und 2 LB 7/19 vom 15.08.2019

Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat am 15.08.2019 die Berufungen der Gemeinde Oersdorf (Amt Kisdorf) gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts vom 16. Januar 2019 nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen und damit den Klagen von Einwohnern gegen die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde ebenfalls stattgegeben.

Die angefochtenen Beitragsbescheide sind nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig, weil die gemeindliche Satzung aus dem Jahre 2013/2015 dafür keine wirksame Rechtsgrundlage bildet. Konkret beanstandet wird, dass die in der Satzung enthaltene Bestimmung des maßgeblichen Abrechnungsgebietes nicht der gesetzlichen Forderung nach einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang entspricht. Die beklagte Gemeinde hatte sämtliche Verkehrsanlagen auf ihrem Gebiet zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst mit der Folge, dass zumindest die großen Außenbereichsflächen räumlich zu weit getrennt sind von den bebauten Ortsteilen, so der 2. Senat. Zudem fehle mindestens für zwei Straßen der zu fordernde funktionale Zusammenhang, weil Anlieger dieser Straßen erst über das Gebiet einer anderen Gemeinde Zugang zum Straßennetz haben.

Nach den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt hatte auch das Land Schleswig-Holstein den Gemeinden im Jahre 2012 die gesetzliche Möglichkeit eröffnet, statt einmaliger und anlassbezogener Beitragserhebungen sog. wiederkehrende Beiträge für den jährlichen Investitionsaufwand im Straßenausbau zu erheben, der auf alle Anlieger innerhalb des zu definierenden Abrechnungsgebietes umgelegt wird.

Die Revision wurde nicht zugelassen.