EU-Recht - 14. Februar 2024

Wettbewerbsfähigkeit der EU: Kommission überwacht Stärken und Herausforderungen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.02.2024

Die Kommission hat den neuen Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht, der Wettbewerbsstärken und Herausforderungen des europäischen Binnenmarkts aufschlüsselt. Es ist zwar noch zu früh, um stabile Trends zu ermitteln. Aber der Bericht stellt fest, dass sich neun zentrale Leistungs-Indikatoren verbessert haben. Fünf haben sich nicht verbessert, drei sind stabil und zu zweien liegen noch keine neue Daten vor.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“, erklärte:

„Ein Europa für das digitale Zeitalter“, erklärte: „Der heutige Bericht bestätigt die zahlreichen Wettbewerbsstärken Europas und stellt fest, dass ein starker Binnenmarkt nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, damit unsere Unternehmen florieren und neue Chancen nutzen können. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um Investitionen zu mobilisieren, unsere strategischen Technologien zu fördern und sicherzustellen, dass unsere Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen ausgestattet sind.“ Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt, betonte die Notwendigkeit von weiteren Anstrengungen, „um die Energiekosten zu senken, den Handel mit alten Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen für neue Abhängigkeiten zu vermeiden und eine bessere Koordinierung der Investitionen der EU und der Mitgliedstaaten in Zukunftstechnologien für hochwertige Arbeitsplätze in der EU zu gewährleisten.“

In dem Jahresbericht werden die jährlichen Entwicklungen anhand der neun in der Mitteilung der EU über die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von 2023 ermittelten Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit verfolgt. Dazu gehören das Funktionieren des Binnenmarkts, der Zugang zu privatem Kapital, öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen sowie Handel und offene strategische Autonomie. In der Mitteilung von 2023 wurde eine Reihe zentraler Leistungsindikatoren festgelegt, die Fortschritte in Bezug auf diese Faktoren verfolgen.

Ergebnisse des Berichts

Der Binnenmarkt ist einer der weltweit größten integrierten Marktbereiche. Er kurbelt die Wirtschaft der EU mit einem großen Nachfragepool, diversifizierten Versorgungsquellen, Möglichkeiten zur Innovation und Ausweitung der Produktion, starken sozialen Rechten und fairen Arbeitsbedingungen an. Und er dient zugleich als geopolitischer Hebel. Der Bericht weist auf die Notwendigkeit hin, die Durchsetzung vereinbarter Vorschriften zu verbessern und ihre Umsetzung zu vereinfachen.

In Bezug auf die Investitionen kommt der Bericht zu dem Schluss, dass sich die öffentlichen Investitionen – teilweise dank der Aufbau- und Resilienzfazilität – von dem niedrigen Niveau nach der Finanzkrise erholt haben, während die privaten Investitionen nach wie vor hoch sind. Um die Verfügbarkeit von Risiko- und Risikokapitalfinanzierungen zu erhöhen und innovative Unternehmen zu expandieren, wird in dem Bericht empfohlen, die Kapitalmarktunion auf der Grundlage der seit 2020 bereits genehmigten Initiativen weiter zu stärken. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge ein Instrument ist, um unseren ökologischen und digitalen Wandel strategisch zu unterstützen.

Obwohl die hohen Energiepreise nach wie vor eine Herausforderung darstellen, wird in dem Bericht auf wichtige Schritte hingewiesen, die in den letzten Jahren unternommen wurden, um das Instrumentarium der EU für die Energiepolitik zu aktualisieren und die Herstellung sauberer Technologien in der EU zu unterstützen.

In dem Bericht wird ferner darauf hingewiesen, dass die EU mit 16 Prozent der weltweiten Ausfuhren eine wichtige Handelsmacht ist und dass der Handel nach wie vor eine Quelle für Wettbewerbsfähigkeit ist. Sie weist auch auf die Notwendigkeit hin, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu verteidigen und unsere wirtschaftliche Sicherheit zu schützen. (…)

Quelle: EU-Kommission – Vertretung in Deutschland