Zivilprozessordnung - 5. November 2019

Wertgrenze bei Nichtzulassungsbeschwerde – Anhörung im Bundestag

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.11.2019

Ein Gesetzentwurf, der die Funktionsfähigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) gewährleisten soll, und damit verbundene Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen haben am 04.11.2019 im Fokus einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gestanden. Acht Sachverständige aus Praxis und Wissenschaft nahmen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (
19/13828
), mit dem unter anderem die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift festgelegte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben werden soll.

Während die Praktiker die vorgesehene Entfristung überwiegend begrüßten, sahen die Rechtswissenschaftler das Vorhaben kritisch und sprachen von einem Systembruch. Fragen der Abgeordneten betrafen die Argumente für und wider eine Wertgrenze, die Möglichkeiten, Berufungsverfahren zu verbessern und die Notwendigkeit einer ZPO-Reform. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen, Maßnahmen zur Verfahrensstrukturierung sowie Änderungen zur Steigerung der Effizienz im Zivilprozess vor.