EU-Recht - 20. Februar 2024

Vorläufige Einigung über Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis

BRAK, Mitteilung vom 16.02.2024

Das EU-Parlament und der Rat haben sich am 8. Februar 2024 vorläufig über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung geeinigt. Damit wird die Anerkennung des Behindertenstatus und der gleichberechtigte Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in der EU erleichtert und die Mobilität von Menschen mit Behinderung gefördert.

Der Europäische Behindertenausweis ergänzt bestehende nationale Ausweise. Der Europäische Parkausweis gewährleistet EU-weit den Zugang zu ausgewiesenen reservierten Parkplätzen und anderen Parkbedingungen und Stellplätzen. Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis unentgeltlich oder gegen eine geringe Gebühr auszustellen und zu verlängern. Zudem sollen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, nach nationalem Recht rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Vorschriften nicht eingehalten oder durchgesetzt werden. In den kommenden Monaten müssen das EP und der Rat eine förmliche Einigung erzielen, dann wird die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 30 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 3/2024